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Finanzlexikon: wirtschaftspolitik

wirtschaftspolitik

Unter Wirtschaftspolitik versteht man die Beeinflussung der Wirtschaft durch politische Maßnahmen, also letzten Endes durch den Staat.

Der Übergang zur Volkswirtschaftstheorie und zur Wirtschaftsforschung sollte fließend sein, in der Praxis zeigt sich jedoch, stärker, als in der Physik, eine Kluft zur oft selbstgenügsamen Theorie.

Eine gröbste Unterscheidung könnte in Ordnungs- und Prozesspolitik getroffen werden. Erstere zielt auf die Rahmenbedingungen ab, unter denen die Subjekte ihre Entscheidungen fällen, letztere ist dadurch gekennzeichnet, daß der Staat entweder selbst am Markt auftritt, oder endogene Variablen direkt verändert.

Bestimmend für die Wirtschaftspolitik sind Zielkonflikte (Trade-offs), für die sich der Begriff des Magischen Vierecks etabliert hat.

Die Wissenschaft der Wirtschaftspolitik (Theorie der Wirtschaftspolitik als Teil der Volkswirtschaftslehre) beschäftigt sich mit den Organisationsprinzipien von Wirtschaftssystemen und den wirtschaftlichen Abläufen.

Teilgebiete der allgemeinen Wirtschaftspolitik sind die:

* Strukturpolitik,
* Wettbewerbspolitik,
* Geldpolitik und
* Fiskalpolitik.

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